Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11859
OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97 (https://dejure.org/1998,11859)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02.09.1998 - 3 ZO 78/97 (https://dejure.org/1998,11859)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 02. September 1998 - 3 ZO 78/97 (https://dejure.org/1998,11859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AsylVfG § 78 Abs 3 Nr 3; VwGO § 138 Nr 3; GG Art 103 Abs 1
    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Rechtliches Gehör; Erkenntnisquellen; Gegenstand der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Asylstreitverfahren; Terminsladung; Erkenntnisquellenliste; Mündliche Verhandlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verwertung der Erkenntnisquellen; Nichtverwertung durch das Gericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    3 ZO 78/97 5 Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 141/83 - InfAuslR 1984, 292).

    Da es bei § 86 Abs. 3 VwGO nicht um eigene Aufklärung durch das Gericht, sondern um Schutz und Hilfestellung für den Kläger bei der Wahrnehmung seiner Mitwirkungsobliegenheit geht, die dadurch allerdings nicht eingeschränkt oder beseitigt wird, kommt eine Verletzung der Hinweispflicht nur dann in Betracht, wenn der Kläger für das Gericht erkennbar von falschen Voraussetzungen bei seiner Rechtsverfolgung ausgegangen ist und deshalb unterlassen hat vorzutragen, was zur Wahrnehmung seiner Rechte vorzutragen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1984 - 9 C 141/83 - InfAuslR 1984, 292).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Er gebietet den Gerichten, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5) und nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht selbst zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne hat eine Rechtsstreitigkeit dann, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Sinne der Rechtseinheit der Klärung bedarf (BVerwGE 70, 24; st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 27. März 1995 -3 ZO 758/94-).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluß vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 - InfAuslR 1992, 231; BVerwG, Beschluß vom 3. März 1997 - 2 B 9/97 -).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Zwar ist nicht zu verkennen, daß das Gericht hinsichtlich der Einführung von Erkenntnisquellen in das Verfahren "vorleistungspflichtig" ist und daß jedenfalls dann, wenn jegliche Einführung unterblieben ist, nur geringe Anforderungen an die Pflicht des Prozeßbeteiligten zur Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 - DVBl. 1995, 847).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Er gebietet den Gerichten, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5) und nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - zu verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht selbst zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 2 B 9.97

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluß vom 12. März 1992 - 2 BvR 721/91 - InfAuslR 1992, 231; BVerwG, Beschluß vom 3. März 1997 - 2 B 9/97 -).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    3 ZO 78/97 3 Offen bleiben kann, ob das Verwaltungsgericht das in seiner Entscheidung verwertete Gutachten von Oberdiek an das Verwaltungsgericht Frankfurt vom 10. Mai 1994 und den Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 17. April 1996 deswegen jedenfalls nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt hat, weil es sie weder nach der Niederschrift über die mündliche Verhandlung noch nach dem Tatbestand des angefochtenen Urteils ausdrücklich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht hat (vgl. zur Einführung von Erkenntnisquellen BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1988 - 9 C 141/86 -).
  • VGH Hessen, 22.07.1994 - 13 UZ 1952/94

    Zulassung der Berufung in Asylsachen wegen grundsätzlicher Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 02.09.1998 - 3 ZO 78/97
    3 ZO 78/97 2 dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, einer unterschiedlichen Würdigung und damit einer Klärung im Berufungsverfahren zugänglich sind (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 17. Mai 1995 -3 ZO 184/95-; ebenso VGH Kassel, Beschluß vom 22. Juli 1994 -13 UZ 1952/94-, DVBl. 1994, S. 1422).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung

    Denn dieser Grundsatz gebietet zwar, daß das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich der Behördenauskünfte und Presseberichte - zugrunde legt, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht einzeln bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 18.6.1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371; Beschl. v. 18.2.1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146; Beschl. v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 -, InfAuslR 1993, 300; Beschl. v. 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beilage 8/1995 S. 57; BVerwG, Beschl. v. 7.9.1981 - 9 B 375.81 -, Buchholz 402.24, § 28 Nr. 30; OVG NW, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 A 2296/98.A -, AuAS 1999, 7; Thüringisches OVG, Beschl. v. 2.9.1998 - 3 ZO 78/97 -, AuAS 1999, 5, 7; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.5.1992 - A 12 S 434/92; Beschl. v. 28.6.1996 - A 12 S 3288/95; Beschl. des Senats v. 14.6.1995 - A 14 S 596/95).

    Bei dieser rechtlichen Beurteilung ist in Anknüpfung an das Vorbringen des Klägers in der Antragsschrift davon auszugehen, daß das Verwaltungsgericht dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers - dessen Kenntnisstand sich der Kläger insoweit zurechnen lassen muß (OVG Thüringen, Beschl. v. 2.9.1998, a.a.O.) - bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Liste der Erkenntnisse übersandt hatte, die den Asylentscheidungen aus dem Herkunftsland des Klägers künftig zugrunde gelegt werden sollten, und daß die angefochtene Entscheidung auch nur auf in dieser Liste verzeichnete Erkenntnisse gestützt ist.

  • VG Göttingen, 15.06.2006 - 3 A 380/05

    Erlöschen, Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus, Feststellungsklage,

    Fehlt im Kosovo, einem Teilgebiet des früheren Verfolgerstaats, staatliche Gewalt von Serbien und Montenegro, so ist § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG auf Rückreisen anerkannter serbisch-montenegrinischer Asylbewerber in den Kosovo bereits deshalb nicht anwendbar (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 19.8.1998 - 27 ZB 98.33278 -, InfAuslR 1998, 519; Renner, aaO, § 72 AsylVfG Rdn. 12; GK-AsylVfG, Stand: Februar 2006, Band 2, § 72 Rdn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht